Vielen Dank für Ihre Meldung. Die Gegenstände befinden sich nicht auf öffentlichem Grund. Am besten setzen Sie sich mit der Grundeigentümerschaft oder der Verwaltung der Liegenschaft in Verbindung.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
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Kommentare
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Steuerzahler
Also wenn der Abfall 1 Meter weiter vorne liegen würde wäre die Stadt zuständig.Zudem ist es nicht der Bürger der mit der Liegenschaft Kontakt aufzunehmen hat sondern die Stadtverwaltung.