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Neuigkeiten
Publiziert am 28. Mai 2026
News

Erfreulicher Rechnungsabschluss 2025 der Gemeinde Stettlen

Dank höherem Steuerertrag und weniger Betriebsaufwand resultiert ein Ertragsüberschuss von rund CHF 635’000. Davon werden CHF 435’000 für künftige Investitionsvorhaben in eine Spezialfinanzierung zurückgelegt und CHF 200'000 als zusätzliche Abschreibungen vorgenommen. Die Jahresrechnung 2025 schliesst damit ausgeglichen ab.

Insbesondere aufgrund höherer Quellensteuereinnahmen und weniger Sach- und Betriebsaufwand hätte die Rechnung 2025 einen Ertragsüberschuss von CHF 635‘531.05 ausgewiesen. Der Gemeinderat hat beschlossen, CHF 435’000 in die Spezialfinanzierung «Sanierung, Ausbau und Erweiterung von Hochbauten des Verwaltungsvermögens» einzulegen (Stand der Spezialfinanzierung per 31.12.2025: CHF 4'311'984.68). Mit dieser Einlage stärkt die Gemeinde Stettlen ihre finanzielle Ausgangslage im Hinblick auf die anstehenden Investitionen.
Für den verbleibenden Betrag von CHF 200'531.05 wurden zusätzliche Abschreibungen vorgenommen. Dadurch schliesst der allgemeine Haushalt ausgeglichen mit einem Ergebnis von CHF 0 ab. Für den Gesamthaushaushalt bzw. die Spezialfinanzierungen beträgt der Ertragsüberschuss CHF 86'627.62.

Nicht alle geplanten Investitionen konnten im Rechnungsjahr umgesetzt werden. Die Nettoinvestitionen beliefen sich auf rund CHF 2,7 Mio. und umfassten insbesondere den Abschluss der Sanierung des Hallenbads sowie die Sanierung des Untergeschosses und den Anschluss an die Fernwärme beim Schulhaus Bernstrasse.

Die Beiträge an den Kanton für die Lastenanteile Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen fielen rund CHF 208’500 tiefer aus als budgetiert. Demgegenüber musste für den Lastenausgleich Lehrergehälter rund CHF 90’900 mehr bezahlt werden als vorgesehen.

Insgesamt präsentiert sich die Finanzlage der Gemeinde Stettlen weiterhin solide. Mit Blick auf die anstehenden Investitionen bleibt eine nachhaltige Finanzplanung wichtig. Die Jahresrechnung 2025 wird der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2026 zur Genehmigung unterbreitet.

Der Gemeinderat

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