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Neuigkeiten
Publiziert am 13. August 2025
News

Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträucher

Die Eigentümerschaften von Privatparzellen sowie Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Bestimmungen zu beachten:

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen,

     - die zu nahe an Strassen stehen,

     - in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen,

     - Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder

     - mangelnde Übersicht bei Strassenverzweigungen verursachen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden!

Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unverhofft auf die Strasse treten. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.

Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor:

  1. Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Gehwegen und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.
  2. Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden.
  3. Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.
  4. Bei unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen, Zäune und landwirtschaftliche Kulturen (Mais, Getreidearten) die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen.
  5. Für gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune, gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 0.5 Meter ab Gehwegkante.

Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle!

Wir danken Ihnen für das Zurückschneiden der Äste und Bepflanzungen gemäss obenstehendem Beschrieb. Die Gemeinde wird bei nicht zurückgeschnittenen Bepflanzungen, welche für Verkehrsteilnehmende eine Gefahr bilden, die Arbeiten auf Kosten der Grundeigentümer, ausführen lassen.

Bauverwaltung Stettlen

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Skizze Lichtrau…und Bauabstände (PDF, 156 KB)
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