17. April 2025
Politik Info
Revision Verordnung über die Benützung von Gemeindeanlagen; Inkraftsetzung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Stettlen an seiner Sitzung vom 3. März 2025 die Verordnung über die Benützung von Gemeindeanlagen revidiert hat. Die Verordnung tritt per 01.04.2025 in Kraft.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Gemeinderat
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Gemeinderat