Erlassänderung – Personalverordnung der Gemeinde Stettlen
Erlasstitel
Personalverordnung der Gemeinde Stettlen
Beschliessende Stelle
Gemeinderat
Datum der Inkraftsetzung
01.07.2026
Entscheiddatum
18.05.2026
Teilrevision Personalverordnung
Gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18.05.2026 die Personalverordnung revidiert hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 01.07.2026 in Kraft.
Folgende Änderungen wurden beschlossen:
Ø Artikel 14 Abs. 2: Gehaltsklassen / redaktionelle Änderung
Ø Anhang 3: Entschädigungen und Spesen / redaktionelle Änderung
Die konkreten Änderungen sind in der Verordnung im Anhang ersichtlich.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Kontaktstelle
Einwohnergemeinde Stettlen
Bernstrasse 116
3066 Stettlen
Frist
30 Tage
