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Neuigkeiten
Publiziert am 21. November 2025
News

Erlassänderung – Personalverordnung der Gemeinde Stettlen, Stettlen

Erlasstitel
Personalverordnung der Gemeinde Stettlen

Beschliessende Stelle
Gemeinderat

Datum der Inkraftsetzung
01.01.2026

Entscheiddatum
10.11.2025

Teilrevision Personalverordnung
Gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 10.11.2025 die Personalverordnung revidiert hat.
Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 01.01.2026 in Kraft.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

Ø Artikel 3: Personalmanagement / redaktionelle Änderung

Ø Artikel 7, Bsb. d: Leiter/in Gemeindeverwaltung / redaktionelle Änderung

Ø Artikel 8, Bsb. d: Abteilungsleitende / redaktionelle Änderung

Ø Artikel 9, Bsb. d: Bereichsleitende / redaktionelle Änderung

Ø Artikel 10 / Jahresdialog / neuer Artikel

Ø Artikel 14, Abs. 2 und 3 / Gehaltsklassen / neuer Artikel

Ø Artikel 15 / Gehaltsstufen Erhöhung / neuer Artikel

Ø Artikel 17 / Teuerungsausgleich / redaktionelle Änderung

Ø Anhang 4 wird aufgehoben

Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Kontaktstelle
Einwohnergemeinde Stettlen
Bernstrasse 116
3066 Stettlen

Frist
30 Tage

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