Gemeinderat Stettlen und seine Zielerfüllung der Legislatur 2020 – 2023
Aufgrund der Corona-Einschränkungen erfolgte die Legislaturzielsetzung des Gemeinderats in der vergangenen Amtsperiode mit Verzögerung. Er hat sie im Herbst 2021 unter folgenden Prämissen festgelegt:
- Die laufende Ortsplanungsrevision dominiert naturgemäss alle Fragen betreffend die künftige – über die Legislatur hinaus dauernde – Entwicklung der Gemeinde. Dabei steht die zukünftige Dimension des "Bernapark" im Vordergrund.
- Die finanzielle Lage der Gemeinde ist im innerkantonalen Vergleich und in Anbetracht der Wirtschaftslage (Corona) stabil. Trotzdem ist das vom Stimmvolk abgelehnte Budget 2021 ein klares Signal, dass die finanziellen Perspektiven mit tragbaren Eckwerten aufgezeigt werden müssen.
- Das Planen im klassischen Vierjahresrhythmus (Legislatur) ist zu überdenken.
Die aktuellen planerischen Herausforderungen gliedern sich in drei Bereiche:
- Infrastruktur
- Raumplanerische Entwicklung
- Ressourcen
Die Legislaturziele und der Zielerreichungsgrad:
Infrastruktur
- Die Sanierung der Liegenschaften ist so weit fortgeschritten, dass wachsende Schäden gestoppt und der Werterhalt sichergestellt ist. Der Anschluss an die Fernwärmequelle ist realisierbar.
> Zielerreichung: grossmehrheitlich erfüllt.
- Für den Betrieb von Feuerwehr und Werkhof ist die Standortfrage geklärt.
> Zielerreichung: erfüllt (ohne Feuerwehr, da mit Ablehnung des Projektes neues Dorfzent-rum derzeit keine Notwendigkeit besteht) - Die Weiterentwicklung des Schulraums und die Zukunft des Hallenbads sind per Volksbeschluss geklärt.
> Zielerreichung: erfüllt
- Die Ortsplanung ist abgeschlossen.
> Zielerreichung: nicht erfüllt
- Die Projekte Ortskern/Postgebäude und Wasserbau Worble sind per Volksbeschluss genehmigt.
> Zielerreichung: nicht erfüllt
Ressourcen
- Eine Aufgabenüberprüfung ist erfolgt und in der Finanzplanung ist das Sparpotential ausgeschöpft.
> Zielerreichung: erfüllt - Mit Bernapark ist die Mehrwertabschöpfung verbindlich geregelt
> Zielerreichung: grossmehrheitlich erfüllt (Konsens über Schätzung vorhanden, Verfügungsentwurf wird erst mit Auflage Ortsplanungsrevision erstellt). - Die Gemeinde ist nach wie vor eine attraktive Arbeitgeberin trotz finanziellen Restriktionen.
> Zielerreichung: erfüllt
Langfristziele Gemeinderat 2022 – 2030 (15.11.2022)
Die Langfristziele der Gemeinde sollen weiter greifen als die Legislaturziele, die sich auf vier Jahre beschränken und sich damit zwangsläufig oft nahe an der operativen Ebene bewegen. Die Zielsetzungen richten den Blick auf das Ende des Jahrzehnts.
Für die Analyse und die Zielsetzung orientierte sich der Gemeinderat an den drei Parametern Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt (gemäss Grundsätzen nachhaltiger Entwicklung).
Der Bereich Gesellschaft (1) umfasst unter anderem Wohnen, Mobilität, Gesundheit, Kultur, Bildung, Sozialwesen, Sicherheit, Integration.
Der Bereich Wirtschaft (2) umfasst unter anderem Finanzhaushalt, Steuern, Infrastruktur, Gewerbe, Personal.
Der Bereich Umwelt (3) umfasst unter anderem Verkehr, Energie, Wasser, Boden, Luft, Natur und Biodiversität.
Anstelle von Visionen sollen Langfristziele gesetzt werden, die dem verhältnismässig kleinen Spiel-raum der Gemeinden – im Gefüge Bund und Kanton – Rechnung tragen und somit auch realisier-bar sind. Sie beschreiben den anzustrebenden Ist-Zustand am Ende der Periode.
1. | Gesellschaft |
1.1. | Die EinwohnerInnen von Stettlen identifizieren sich mit der Gemeinde. NeuzuzügerInnen sind rasch möglichst integriert. |
1.2. | Kooperationen im Bildungsbereich sind geprüft und wenn nötig umgesetzt. |
1.3. | Die Tagesstrukturen für Kinder entsprechen den Bedürfnissen und haben Kapazitäten für die gewachsene Bevölkerung. |
2. | Wirtschaft |
2.1. | Die Gemeindefinanzen sind langfristig stabil. |
2.2. | Die aktive Wirtschaftsförderung der Gemeinde verhindert eine Abwanderung des Gewerbes, insbesondere der Detaillisten und der Gastronomie. |
2.3. | Die Gemeinde ist eine attraktive Arbeitgeberin, so dass sie ihre Aufgaben mit qualifiziertem Personal erfüllen kann. |
3. | Umwelt |
3.1. | Zum Erhalt der Biodiversität ist die Landschaft maximal geschützt. |
3.2. | Die Auswirkungen der zunehmenden Verkehrsbelastung sind so klein wie möglich. |
3.3. | Die Energie stammt aus nachhaltigen Quellen und wird effizient genutzt. |
Massnahmen, welche zur Zielerreichung dienen, werden laufend erhoben.
Der Gemeinderat