Am 4. Dezember 2019 wurden im Rahmen der Selbstkontrolle Trinkwasserproben erhoben. Zweck der Untersuchung war die lebensmittelrechtliche Überprüfung der Trinkwasserqualität.
Angaben, Ergebnisse und Beurteilungen zu den einzelnen Proben sind im detaillierten Untersuchungsbericht ersichtlich. Daraus geht hervor, dass die Proben bezüglich der untersuchten Kriterien den Vorschriften entsprechen.